Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen

 

Bei Diabetes mellitus und anderen im Heilmittelkatalog vorgesehenen Erkrankungen können wir bei Vorlage einer Heilmittelverordnung mit den Krankenkassen abrechnen.

In diesem Fall brauchen Sie nur Ihre gesetzliche Zuzahlung zu entrichten. Sind Sie von Ihrer Krankenkasse Zuzahlungsbefreit übernimmt die Krankenkasse auch diese Kosten. 

 

Mitglieder privater Krankenkassen erkundigen sich über Erstattungsmöglichkeiten bei ihrem Versicherungsträger.